AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der vision2facts, Inh. Thomas Zettl
Stand 1.11.2006, UID: ATU63694746

1 Geltungsbereich

(a) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag des Vertragsabschluss gültigen Fassung für sämtliche Geschäftsfälle der, in Papierform oder in elektronischer Form) zwischen vision2facts, Inh. Thomas Zettl, im Folgenden „vision2facts“ genannt und ihren Kunden. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden und an sie gebunden.
(b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unverändert wirksam.

2 Vertragsabschluss

(a) Die Angebote von vision2facts sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung unserer Lieferanten.
vision2facts behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot (Unternehmensgegenstand) inhaltlich jederzeit zu verändern.
(b) Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die vision2facts zustande, und zwar entweder durch Absendung einer Auftragsbestätigung mittels Post, Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware.
(c) vision2facts behält sich das Recht vor, bei negativer Prüfung der Bonität des Auftraggebers, sowie bei Wegfall der Vertragsgrundlagen von Verträgen zurückzutreten.

3 Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

4 Rücktrittsrecht im Fernabsatz

(a) Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können 14 Tage ab Vertragsabschluss vom Kauf ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird.
(b) Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden eventuell bereits erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten und Gefahr der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Rücksendung hat spätestens 14 Tage nach der Rücktrittserklärung zu erfolgen.
(c) Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von der vision2facts ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, etc…) fehlt.
(d) Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs,…) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden sind, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software und Publikationen zum Download) übermittelt worden sind. Sonderanfertigungen (nicht industriell gefertigte Handelsware) sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
(e) Für Infos, Datenauskünfte und Beschwerden: Post an vision2facts, 8230 Hartberg, Johann Gerlitz-Gasse 5, mailto: office@vision2facts.at

5 Preise

(a) Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die bestellten Waren/Dienstleitungen als vereinbart, der sich aus der Auftragsbestätigung der vision2facts ergibt. Sollten Preisunterschiede zwischen dem Angebot von vision2facts bzw. der Kundenbestellung zur Auftragsbestätigung vorliegen, hat der Auftraggeber binnen 2 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
(b) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesnettopreise „ab Werk“ Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und evt. Abwicklungspauschale werden dem Auftraggeber ausgewiesen und berechnet.
(c) Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Auftraggeber. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
(d) vision2facts behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen –insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei vision2facts eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

6 Lieferbedingungen

(a) Es gilt ein Mindestauftragswert von € 30,- als vereinbart. Unter einem Netto Auftragswert von € 100,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 12,- verrechnet.
(b) In Angeboten angeführte Lieferfristen sind unverbindlich und dienen nur der Kundenorientierung, Zwischenverkauf vorbehalten.
(c) Die Lieferfrist beginnt mit der vollständigen Erfüllung der Auftraggeberverpflichtungen zu laufen (z.B. bauliche Vorleistungen, Anzahlung) und beträgt die in der Auftragsbestätigung angeführte Zeitspanne, bei Handelsware aber maximal 30 Tage ab etwaiger Erfüllung. Ist die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem auf Ihre Bestellung folgenden Tag lieferbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten, auch wenn wir Ihnen den Vertragsschluss zuvor bestätigt haben. Im Fall des Rücktritts werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und von Ihnen bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz aus dem Titel des Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt.
(d) Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von vision2facts zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden.
(e) Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vision2facts ausdrücklich vorbehalten.
(f) Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat vision2facts zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus hat vision2facts das Recht auf vollen Kostenersatz für die durch die Lieferverzögerung entstandenen Aufwendungen.
(g) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

7 Zahlungsbedingungen

(a) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt nach Rechnungsstellung abzugs- und spesenfrei fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung (Teillieferung = Teilrechnung). vision2facts behält sich vor, Auftraggeber nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.
(b) vision2facts ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist vision2facts berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
(c) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verrechnet. Der Auftraggeber ist bei Zahlungsverzug verpflichtet sämtliche der vision2facts durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die vision2facts vor.

8 Gewährleistung, Haftung und Schadenersatz

(a) Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (Dauer 24 Monate ab Erhalt der Ware). Eine selbständige Garantie wird daneben nicht eingeräumt.
(b) Auftretende Mängel sind – ohne dass für den Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.
(c) Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels ist die vision2facts nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels, insbesondere auch durch Lieferung von einzelnen Austauschteilen, oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir nicht in der Lage, Ersatzlieferung zu leisten, so ist der Auftraggeber berechtigt, Preisminderung oder, wenn es sich nicht um geringfügige Mängel handelt, Wandlung zu verlangen.
(d) vision2facts haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie reiner Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Schadensersatzhaftung gemäß den vorstehenden Absätzen gilt auch für etwaige Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von vision2facts.
(e) vision2facts haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen, die uns Dritte/Vorlieferanten zur Verfügung stellen.

9 Eigentumsvorbehalt

(a) vision2facts behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.
(b) Der Auftraggeber ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum von vision2facts hinzuweisen und vision2facts unverzüglich davon zu unterrichten. Der Auftraggeber hat das Eigentum von vision2facts deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit vision2facts nicht gehörenden Waren erwirbt vision2facts Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers darf vision2facts zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Auftraggebers betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch vision2facts gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(c) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von vision2facts. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit vision2facts über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

10 Abtretungsverbot

Der Auftraggeber darf seine vertraglichen Rechte nur mit schriftlicher Zustimmung von vision2facts an Dritte abtreten.

11 Datenschutz

(a) Die Mitarbeiter der vision2facts unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
(b) Der Auftraggeber anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Auftraggeberdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner von vision2facts sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend daran gebunden.
(c) Der Auftraggeber ist einverstanden, über Leistungen und Produkte von vision2facts auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(a) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
(b) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von vision2facts sachlich zuständige Gericht zuständig. Wenn der Auftraggeber/Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
(c) Gerichtsstand und Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz von vision2facts. vision2facts ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.